Noch keine 30 Jahre alt - und schon ein Klassiker:
Der Youngtimer
Die Grenze, ab welchem Alter ein Fahrzeug als „Youngtimer“ angesehen werden kann, ist recht willkürlich gezogen, zumeist sind die Fahrzeuge aber über 15 Jahre alt. Ab einem Alter von 30 Jahren gilt das Fahrzeug dann als „Oldtimer“, also liegt hier die Obergrenze für den Youngtimer. Man kann den Begriff Youngtimer auch einfach für jene Fahrzeug verallgemeinern, die im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts produziert worden sind.
Fahrzeuge, die in geringen Stückzahlen produziert wurden, Cabrios und Coupés, insbesondere von prestigeträchtigen Automarken wie Mercedes, BMW oder Porsche etc., haben gute Voraussetzungen, in die Klasse der Youngtimer aufzusteigen, vor allem, wenn sie von Beginn an schonend gefahren und stets gut gewartet wurden, einen geringen Kilometerstand aufweisen, über eine gediegene Sonderausstattung verfügen und unfallfrei sind.
Die sogenannten „Meilensteine der Automobil-Geschichte“, Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder Konzeption eine Novität waren, sind ebenfalls prädestiniert, im Laufe der Jahre zu Youngtimern zu avancieren, allerdings sind Fahrzeuge der Klein- und Mittelklasse sowie Limousinen dabei eher die Ausnahme. Jedoch gibt es auch für diese Fahrzeuge Enthusiasten und Interessenten-Gruppe, wie etwa die Fans der 2CV, der Diane oder des VW-Bullis, oder auch des Renault R4.
Gerne erstellen wir für Ihren Youngtimer ein Wertgutachten für die Versicherung oder als Mittel zur Beweissicherung im Schadensfall – kontaktieren Sie uns, ob ihr Fahrzeug bereits dem Kreis der Youngtimer zugerechnet werden kann.