An Ihrem Fahrzeug sind bei Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Wartungsarbeiten Schäden durch nicht fachgemäße Behandlung entstanden bzw. ein Schaden ist ohne unmittelbare Unfallskausalität entstanden und Sie möchten einen Regressanspruch anmelden - Sie benötigen ein

Beweissicherungs-Gutachten

Sie kontaktieren uns und beauftragen uns mit der Besichtigung des Fahrzeugs und mit der Gutachtenserstellung. Die Besichtigung kann an der Schätzstelle Oberhausen (Oberhausnerstrasse 12-14, 2301 Groß-Enzersdorf) erfolgen, oder am Standort des Fahrzeugs bzw. in einer Werkstätte, wo das Fahrzeug auch z.B. auf eine Hebebühne gestellt werden kann.

Inhalt des Beweissicherungs-Gutachtens:

Vorgeschichte (Infos vom Fahrzeughalter zum Schadensgeschehen), Befundaufnahme, Gutachten über die Schadenshöhe und die Instandsetzungskosten, Wertminderung bei Neuwagen, Zeit- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, eventuell Infos über die übliche sach- und fachgerechte Vorgangsweise, Fotodokumentation. Die weitere Vorgangsweise zur Einbringung der Schadenssumme bzw. der Gutachtenskosten ist individuell verschieden und muss von Fall zu Fall abgesprochen werden.