Ihr Fahrzeug wurde im Zuge eines Unfallgeschehens oder durch äußere Krafteinwirkung anderer Art beschädigt. Sie kennen den Verursacher des Schadens, haben also einen Haftpflichtgegner, es liegt weiters ein Fremdverschulden vor. Sie brauchen ein

Schadensgutachten

Sie kontaktieren uns und beauftragen uns mit der Besichtigung des Schadens und mit der Gutachtenserstellung. Ist das Fahrzeug fahrbereit, können Sie nach Terminvereinbarung zu der Schätzstelle Oberhausen (Oberhausnerstrasse 12-14, 2301 Groß-Enzersdorf) kommen, oder wir besichtigen das Fahrzeug am Standort. Ob Ihre Anwesenheit dabei zwingend erforderlich ist, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Danach erstellen wir das Schadensgutachten.

Inhalt des Schadensgutachtens:

Beschreibung der Schäden, Zeitaufwand Instandsetzung, Materialkosten, Lackierkosten, Höhe der Reparaturkosten, bei Bedarf AUDATEX-Ausarbeitung, Wertminderung bei Neuwagen, Zeit- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Ablöseberechnung, Restwert bei Totalschaden, Reparaturdauer und Stehzeit bei Firmenwagen, Fotodokumentation;

Weitere Vorgangsweise:

Das Gutachten wird auf elektronischem Weg an einen Anwalt übermittelt, der den Schaden dann für Sie bei der gegnerischen Versicherung einbringt. Wir arbeiten seit Jahren mit Juristen zusammen, die auf dem Gebiet der Schadensabwicklung mit Versicherungen große Erfahrung haben, auf Wunsch können Sie aber auch den Anwalt Ihres Vertrauen beauftragen. Die Kosten des Anwalts werden im Allgemeinen von der gegnerischen Versicherung übernommen.