Sie haben ein Kraftfahrzeug aus dem EU-Raum importiert (bzw. wollen ihr KFZ nach der Zollsperre für Diplomaten verkaufen) und möchten es nun in Österreich erstmalig anmelden. Laut Gesetz müssen Sie NOVA entrichten - Sie benötigen ein

NOVA-Gutachten

Sie kontaktieren uns und beauftragen uns mit der Besichtigung des Fahrzeugs und mit der Gutachtenserstellung. Die Besichtigung kann an der Schätzstelle Oberhausen (Oberhausnerstrasse 12-14, 2301 Groß-Enzersdorf) erfolgen, oder am Standort des Fahrzeugs bzw. bei der Spedition.

Inhalt des NOVA-Gutachtens:

Die NOVA wird vom Gebrauchswert Ihres Fahrzeugs berechnet, als Basis dafür dient der in der Gemeine Wert. Allerdings bleiben bei diesem Wert etwaige Schäden am Fahrzeug, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, unberücksichtigt. Der Sachverständige ist berechtigt, diese Schäden vom Gebrauchswert abzuziehen und ermittelt so den tatsächlichen Gebrauchswert Ihres Fahrzeugs, der dann als verminderte Basis für die NOVA herangezogen wird. NOVA-Abgabeformulare erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt, wo Sie dann auch die ermittelte NOVA einbezahlen. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs vorweisen müssen.

Zoll-Gutachten:

Jene Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EU Raum importiert werden, müssen in Österreich verzollt werden. Je nach Fahrzeugtyp bzw. Fahrzeugalter ist ein festgelegter Prozentsatz Zoll zu entrichten. Als Berechnungsbasis dafür dient der Gebrauchswert Ihres Fahrzeugs, abzüglich der vom Sachverständigen ermittelten Schäden. Für eine Zollschätzung stehen wir Ihnen rasch und unbürokratisch zur Verfügung. Das Gutachten kann nach Absprache mit Herrn Meindl auch direkt bei der Spedition ausgefertigt werden – so sparen Sie Zeit und Kosten. Kontaktieren Sie und und profitieren Sie durch individuelle Beratung.