Ihr Sachverständiger - auch vor Gericht:

Als ständig gerichtlich beeideter Sachverständiger für KFZ (nach 17.11 und 17.47) und ständiges Mitglied des Hauptverbandes der Sachverständigen seit über 40 Jahren stehe ich Ihnen mit meinem reichen Erfahrungsschatz auch vor Gericht zur Seite. Nach Erstellung eines Beweismittelgutachtens als Zeuge, oder nach Benennung durch das Gericht als unabhängiger Sachverständiger.